Suchauftrag
Auftrag für die Vermittlung einer Mietwohnung nach
§ 2 Abs. 1a WoVermRG
Der Wohnungsvermittler: Küppers Immobilien IVD, Schillerplatz 12, 55116 Mainz wird hiermit von dem Wohnungssuchenden (Auftraggeber):
am 11.10.2024 beauftragt, eine Wohnung oder anderen Wohnraum zum Zweck der Anmietung zu suchen.
Die Wohnung sollte folgende Suchkriterien (möglichst genau) erfüllen:
Provision/Auslagen:
Der Wohnungsvermittler erhält vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume ein Entgelt in Höhe von zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 19%, sofern der Wohnungsvermittler ausschließlich aufgrund dieses Suchauftrages (Vermittlungsvertrag) vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag eingeholt hat, die entsprechende Wohnung anzubieten.
Außer dem vorbezeichneten Entgelt werden keine Vergütungen irgendwelcher Art, insbesondere keine Einschreibungsgebühren, Schreibgebühren oder Auslagengebühren verlangt.
Dies gilt nicht, soweit die nachgewiesenen Auslagen (Porto, Telefonkosten, Fahrtkosten, Kosten für Inserate etc.) eine Monatsmiete übersteigen. Darüber hinaus wird vereinbart, dass bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen zu erstatten sind. Aufwendungspauschalen sind dabei in beiden Fällen unzulässig.
Alle Angaben sind freiwillig. Wenn wir Ihnen antworten sollen, geben Sie uns bitte entweder Ihre Telefon-Nr. oder Handy-Nr. oder E-Mail-Adresse an.
Erklärung des Verbrauchers/Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechtes
Mir ist bekannt, dass das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem ich meine ausdrückliche Zustimmung gegeben habe.
Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.